Wer muss ein ESG-Reporting machen?

ESG-Reporting ist verpflichtend für Unternehmen, die unter die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU fallen. Abgestuft nach Einführungszeitplan betrifft dies:

Ab 2024: Unternehmen, die bereits unter die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) fallen, wie große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden.

Ab 2025:
Alle großen Unternehmen (kapitalmarktorientiert oder nicht), die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeitende,
  • Jahresumsatz über 40 Mio. Euro,
  • Bilanzsumme über 20 Mio. Euro.

Ab 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen.
Auch Unternehmen außerhalb der EU können betroffen sein, wenn sie Tochtergesellschaften oder relevante Aktivitäten in der EU haben.

Zuletzt aktualisiert am 13.07.2026 von Lilith Judith.

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