Wer prüft ESG-Kriterien?

Die Prüfung von ESG-Kriterien erfolgt durch unabhängige Prüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung den Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und den zugrunde liegenden ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) entspricht. Dabei wird geprüft, ob die Angaben vollständig, korrekt und nachvollziehbar sind.

Der Fokus der Prüfung liegt auf:

  • Datenqualität: Überprüfung der Richtigkeit und Transparenz der bereitgestellten Informationen.
  • Einhaltung von Standards: Sicherstellung, dass die Berichterstattung die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben erfüllt.
  • Methodik und Prozesse: Bewertung, ob geeignete Systeme und Verfahren zur Erhebung und Validierung der ESG-Daten implementiert sind.

Abhängig von der Größe und Art des Unternehmens ist eine Prüfung mit begrenzter oder auch umfassender Sicherheit (Limited/Reasonable Assurance) erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am 13.07.2026 von Lilith Judith.

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