Müssen Gehaltsspannen in Stellenanzeigen genannt werden?
Bewerberinnen und Bewerber müssen Informationen zum Einstiegsentgelt oder zur Gehaltsspanne erhalten, etwa in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt ist nach der Richtlinie nicht erlaubt.
Zuletzt aktualisiert am 22.07.2026 von Lilith Judith.