Was passiert bei einem Entgeltgefälle von mindestens 5 Prozent?

Wenn in einer Arbeitnehmergruppe ein Entgeltunterschied von mindestens 5 Prozent besteht, nicht objektiv und geschlechtsneutral begründet werden kann und nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, kann eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmenervertretung erforderlich werden. 
 

Zuletzt aktualisiert am 22.07.2026 von Lilith Judith.

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