Welche Unternehmen sind von der Entgelttransparenzrichtlinie betroffen?

Grundsätzlich betrifft die Richtlinie Arbeitgeber im öffentlichen und privaten Sektor. Berichtspflichten greifen nach Unternehmensgröße: ab 250 Beschäftigten jährlich, ab 150 Beschäftigten erstmals bis 7. Juni 2027 und ab 100 Beschäftigten erstmals bis 7. Juni 2031. Aber auch kleinere Unternehmen sollten sich vorbereiten, weil Auskunftsrechte, Vergütungslogik und Bewerbungsprozesse angepasst werden müssen.  

Zuletzt aktualisiert am 22.07.2026 von Lilith Judith.

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