Deal Breaker
Im Rahmen von Mergers & Acquisitions-Vorhaben können während der Verhandlungen Sachverhalte erkannt werden, die zum Abbruch dieser führen können, d. h. die Übernahme kommt nicht zustande. Solche Sachverhalte können vielfältiger Natur sein und werden als „Deal Breaker“ bezeichnet. Ein frühzeitiges Erkennen dieser kritischen Punkte ist bereits bei der Anbahnung der Verhandlungen zu empfehlen.
Im Rahmen von Mergers & Acquisitions-Vorhaben können während der Verhandlungen Sachverhalte erkannt werden, die zum Abbruch dieser führen können, d. h. die Übernahme kommt nicht zustande. Solche Sachverhalte können vielfältiger Natur sein und werden als „Deal Breaker“ bezeichnet. Ein frühzeitiges Erkennen dieser kritischen Punkte ist bereits bei der Anbahnung der Verhandlungen zu empfehlen.