Mergers & Acquisitions

(dt. Fusion & Übernahme)

Erwerb, Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen durch den Verkäufer und Eingliederung in das Unternehmen des Käufers mit Verschmelzung (Merger) bzw. Erwerb von Unternehmenseinheiten oder eines ganzen Unternehmens und Eingliederung als separate Instanz/

Tochtergesellschaft (Akquisition). Mergers & Acquisitions steht für alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung und Belastung von Eigentumsrechten an Unternehmen einschließlich der Zusammenführung, Umstrukturierung, Verschmelzung und Umwandlung (siehe Integrationsansatz).

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