Unternehmenskauf/-verkauf
Erwerb bzw. Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen – speziell für ein veräußertes Unternehmen gilt, dass es seine wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit zum Teil oder vollkommen aufgibt.
Erwerb bzw. Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen – speziell für ein veräußertes Unternehmen gilt, dass es seine wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit zum Teil oder vollkommen aufgibt.